Ein kleiner Überblick ...
Wie im Privaten, so benötigen auch wir als Gemeinde Geld, um wirtschaften zu können.
Wir haben bei den Einnahmen auf kommunaler Ebene ein Mischsystem aus eigenen Steuern und Beteiligungen an einigen Steuerarten. Geregelt ist das im § 106 GG. Dieses System ist ins Leben gerufen worden, um eine kommunale Abhängigkeit, von nur einer Steuerart, zu verhindern.
Einen direkten Einfluss können wir zum Beispiel auf die Grundsteuer, Hundesteuer und die Gewerbesteuer nehmen. Anteile an der Umsatz- und der Einkommensteuer werden von übergeordneter Stelle festgelegt. Der %-uale Anteil an der USt ist gesetzlich mit 2,2 % geregelt. Der Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer dagegen wird über eine Schlüsselzahl ermittelt. Diese wird regelmässig alle 3 Jahre neu festgelegt.
Die Schlüsselzahl der Gemeinde wird auf Grundlage der Steuerleistung ihrer Einwohner ermittelt. Die Einkommen werden nur bis zu einem festgelegtem Sockelaufkommen berücksichtig. Sie werden daher nicht mit der tatsächlichen Höhe eingerechnet. Ziel ist es, die Einkommenunterschiede zwischen den Gemeinden anzugleichen.
Das heißt, auch wenn alle im Vollerwerb bei Höchsteinkommen wären, würde nur ein Teil der erwirtschafteten Einkommensteuer zu Grunde gelegt werden.
Dazu kommen als Einnahme noch diverse Zuwendungen, damit wir gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können.
Sie sehen, die Aufgaben sind groß, die finanziellen Mittel gering. Daher ist es umso wichtiger, dass wir als Gemeinschaft unser Wissen und unser Können, auch über den Gemeinderat hinaus, nutzen und einsetzen.
Ob als "Rentnerbande", "Verein", "Einzelkämpfer", "Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr"... WIR werden überall gebraucht.
Einen Auszug aus dem Entwurf ist weiter unter zu finden. Wer Interesse an der Gesamtaufstellung hat, kann sich das Dokument hier anschauen. Dieser Entwurf ist in der vorgelgten Form beschlossen worden (Sitzung vom 06. März 2024)
Quelle:
https://www.Bundesfinanzministerium.de -Beteiligungen der Gemeinden am USt-Aufkommen (pdf) Stand Juni 2023
https://www.Bundesrat.de - Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026 (Einkommenschlüsselzahlenermittlungsverordnung-EStSchIEV) vom 26.07.2023